ist gemäß § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung die Beschaffung von Mitteln zur Förderung
- der Unterstützung für hilfebedürftige Personen i.S.d § 53 AO
- des öffentlichen Gesundheitswesens
- der Jugend- und Altenhilfe
- der Volks- und Berufsbildung
- der Kunst und Kultur
- der Internationalen Gesinnung und der Völkerverständigung
- des Naturschutzes
- der Gleichberechtigung von Männern und Frauen
Förderverein SI Club Hansestadt Hamburg e.V.
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SWIFT GENO DEF1 SLR
Deutsche Skatbank Schmölln
Ihre Spende kann steuerlich geltend gemacht werden
Spenden bis 200,-€ sind ohne Spendenbescheinigung absetzbar. Für Spenden ab 200,- € stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus.
Als gemeinnützige Körperschaft sind wir befreit von der Körperschaftssteuer gem. §5 I 9 KStg. unter der Steuernummer 17/440/3315 (Finanzamt Hamburg Nord, 30.05.2025)